Unterwegs zu neuen Horizonten: Fahrzeuge ü 3.5 t – Wohnmobil, LKW

Sicher und souverän am Steuer von Giganten und Zuhause auf Rädern

LKW & Wohnmobile

Der LKW- und Wohnmobil-Führerschein eröffnet Wege zu unerwarteten Abenteuern und beruflichen Möglichkeiten. Ob du dich nach der Freiheit sehnst, die offenen Straßen in deinem mobilen Zuhause zu erkunden, oder eine Karriere im Transportwesen anstrebst – der richtige Führerschein ist dein erster Schritt.

Mit dem Führerschein der Klasse C1 kannst du bis zu 8 Personen mitnehmen. Du darfst Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t führen, davon ausgenommen sind Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A,D1 und D. Zusätzlich kann ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg gezogen werden.

Achtung diese Führerscheinklasse ist auf 5 Jahre beschränkt, danach muss mittels eines ärztlichen und augenärztlichen Gutachtens die Eignung erneut erbracht werden.

 

Voraussetzung:

  • Im Besitz der B Fahrerlaubnis
  • Mind. 18 Jahre alt

Zusätzlich zu einem Zugfahrzeug der Klasse C1 darfst du einen Anhänger mit einem Gewicht über 750 kg führen, allerdings darf die Kombination nicht über 12.000 kg betragen.
Bei dieser Führerscheinklasse erhältst du automatisch die Führerscheinklasse BE und die D1E, falls du im Besitz der D1 bist.

Achtung diese Führerscheinklasse ist auf 5 Jahre beschränkt, danach muss mittels eines ärztlichen und augenärztlichen Gutachtens die Eignung erneut erbracht werden.

 

Voraussetzung:

  • Im Besitz der C1 Fahrerlaubnis
  • Mind. 18 Jahre alt

Mit dem Führerschein der Klasse C kannst du bis zu 8 Personen mitnehmen. Du darfst alle Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t steuern, davon ausgenommen sind Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A,D1 und D. Zusätzlich kann ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg gezogen werden.

Achtung diese Führerscheinklasse ist auf 5 Jahre beschränkt, danach muss mittels eines ärztlichen und augenärztlichen Gutachtens die Eignung erneut erbracht werden.

 

Voraussetzung:

  • Im Besitz der B Fahrerlaubnis
  • Mind. 21 Jahre alt

Es kann aber durch einige staatliche anerkannte Ausbildungsberufe das Mindestalter auf 18 herabgesetzt werden. Hierzu zählen die Fachkraft für Fahrbetrieb, Straßenwärter/-in, Berufskraftfahrer/-in, aber auch Werkfeuerwehrmann/-frau.

Zusätzlich zu einem Zugfahrzeug der Klasse C darfst du einen Anhänger mit einem Gewicht über 750 kg führen.
Bei dieser Führerscheinklasse erhältst du automatisch die Führerscheinklasse BE, C1E, T und die DE, falls du im Besitz der D bist.

Achtung diese Führerscheinklasse ist auf 5 Jahre beschränkt, danach muss mittels eines ärztlichen und augenärztlichen Gutachtens die Eignung erneut erbracht werden.

 

Voraussetzung:

  • Im Besitz der C Fahrerlaubnis
  • Mind. 21 Jahre alt

Es kann aber durch einige staatliche anerkannte Ausbildungsberufe das Mindestalter auf 18 herabgesetzt werden. Hierzu zählen die Fachkraft für Fahrbetrieb, Straßenwärter/-in, Berufskraftfahrer/-in, aber auch Werkfeuerwehrmann/-frau.