Die Kunst des professionellen Fahrens!
Mit dem Führerschein der Klasse C1 kannst du bis zu 8 Personen mitnehmen. Du darfst Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t führen, davon ausgenommen sind Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A,D1 und D. Zusätzlich kann ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg gezogen werden.
Achtung diese Führerscheinklasse ist auf 5 Jahre beschränkt, danach muss mittels eines ärztlichen und augenärztlichen Gutachtens die Eignung erneut erbracht werden.
Voraussetzung:
- Im Besitz der B Fahrerlaubnis
- Mind. 18 Jahre alt
Zusätzlich zu einem Zugfahrzeug der Klasse C1 darfst du einen Anhänger mit einem Gewicht über 750 kg führen, allerdings darf die Kombination nicht über 12.000 kg betragen.
Bei dieser Führerscheinklasse erhältst du automatisch die Führerscheinklasse BE und die D1E, falls du im Besitz der D1 bist.
Achtung diese Führerscheinklasse ist auf 5 Jahre beschränkt, danach muss mittels eines ärztlichen und augenärztlichen Gutachtens die Eignung erneut erbracht werden.
Voraussetzung:
- Im Besitz der C1 Fahrerlaubnis
- Mind. 18 Jahre alt
Mit dem Führerschein der Klasse C kannst du bis zu 8 Personen mitnehmen. Du darfst alle Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t steuern, davon ausgenommen sind Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A,D1 und D. Zusätzlich kann ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg gezogen werden.
Achtung diese Führerscheinklasse ist auf 5 Jahre beschränkt, danach muss mittels eines ärztlichen und augenärztlichen Gutachtens die Eignung erneut erbracht werden.
Voraussetzung:
- Im Besitz der B Fahrerlaubnis
- Mind. 21 Jahre alt
Es kann aber durch einige staatliche anerkannte Ausbildungsberufe das Mindestalter auf 18 herabgesetzt werden. Hierzu zählen die Fachkraft für Fahrbetrieb, Straßenwärter/-in, Berufskraftfahrer/-in, aber auch Werkfeuerwehrmann/-frau.
Zusätzlich zu einem Zugfahrzeug der Klasse C darfst du einen Anhänger mit einem Gewicht über 750 kg führen.
Bei dieser Führerscheinklasse erhältst du automatisch die Führerscheinklasse BE, C1E, T und die DE, falls du im Besitz der D bist.
Achtung diese Führerscheinklasse ist auf 5 Jahre beschränkt, danach muss mittels eines ärztlichen und augenärztlichen Gutachtens die Eignung erneut erbracht werden.
Voraussetzung:
- Im Besitz der C Fahrerlaubnis
- Mind. 21 Jahre alt
Es kann aber durch einige staatliche anerkannte Ausbildungsberufe das Mindestalter auf 18 herabgesetzt werden. Hierzu zählen die Fachkraft für Fahrbetrieb, Straßenwärter/-in, Berufskraftfahrer/-in, aber auch Werkfeuerwehrmann/-frau.
Der Führerschein der Klasse L, auch bekannt als der ‚kleine‘ Traktorführerschein, mit Ihm darfst du bereits mit 16-Jahren land- oder forstwirtschaftlichen Traktoren führen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 40 km/h, bzw. 25 km/h bei Fahrten mit Anhänger.
Voraussetzung:
- 16 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h
Bei dem Führerschein der Klasse T handelt es sich um den “großen“ Traktorführerschein. Mit diesem Führerschein erhältst du automatisch die Klassen AM und L. Die Klasse T ist allerdings eine nationale Klasse und gilt nicht ohne weiteres in benachbarten EU-Ländern.
Voraussetzung:
- 16 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h und ab 18 Jahren bis 60 km/h. Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vor deinem Geburtstag ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor Vollendung deines 16. bzw. 18. Lebensjahres.