Unser Qualitätsanspruch:
Dein Führerschein!
MODERNSTE TECHNIK –
EINZIGARTIG IN DER GESAMTEN REGION!
Nur hier bei uns kannst du mit dem High-Tech-Fahrsimulator sicher und stressfrei in den Straßenverkehr einsteigen.
Mit Klasse AM kannst du leichte Zweiräder wie Mofas oder Mopeds mit einer Höchstgeschwindigkeit
von 45 Kilometern pro Stunde und einer maximalen Nutzleistung von 4 Kilowatt steuern.
Mindestalter:
- Klasse AM für 15-Jährige in allen Bundesländern möglich
- Bis zum 16. Geburtstag gilt AM nur in Deutschland
- Keine Fahrten ins Ausland vor dem 16. Geburtstag erlaubt
Motorräder mit bis zu 125 Kubikzentimetern darfst du mit der Führerscheinklasse A1 steuern. Die zulässige
Motorleistung ist auf 11 Kilowatt, bzw. bei dreirädrigen Trikes auf maximal 15 Kilowatt beschränkt
Mindestalter:
- 16 Jahre
In der Klasse A2 sind bis zu 35 Kilowatt Leistung erlaubt.
Besonderheit: Ist der Führerschein zur Klasse A1 seit mindestens 2 Jahren vorhanden, kann direkt die praktische Fahrprüfung angemeldet werden.
Mindestalter:
- 18 Jahre
Sämtliche Zwei- oder Dreiräder darfst du mit der Führerscheinklasse A steuern.
Besonderheit: Ist der Führerschein A2 bereits seit mehr als 2 Jahren vorhanden, kann in Absprache mit deinem Fahrlehrer die praktische Ausbildung entfallen.
Mindestalter:
- 24 Jahre
- 20 Jahre, wenn Klasse A2 schon mindestens 2 Jahre lang vorliegt
- 21 Jahre für Kraftfahrzeuge mit mehr als drei Rädern und mehr als 15 kW Leistung
Mit dem Führerschein der Klasse B kannst du mit bis zu 8 Fahrzeuginsassen fahren. Du darfst alle Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen steuern. Zusätzlich kann ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 Kilogramm gezogen werden. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 Kilogramm darfst du nur dann mitführen, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3,5 Tonnen nicht übersteigt.
Mindestalter:
- 17 Jahre für begleitendes Fahren (BF17)
- 18 Jahre
Zusätzlich zu einem Zugfahrzeug der Klasse B darfst du einen Anhänger mit einem Gewicht von bis zu 3,5 Tonnen
ziehen.
Mindestalter:
- 17 Jahre für begleitendes Fahren (BF17)
- 18 Jahre