Aufbauseminar für Fahranfänger

Sicher im Straßenverkehr unterwegs!

Ein Patzer in der Probezeit kann unangenehme Folgen haben.

Wenn man in der Probezeit einen Verkehrsverstoß der Kategorie A oder mindestens zwei Verkehrsverstöße der Kategorie B begangen hat, ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) verpflichtend.

Das musst du beim ASF beachten:

  • Man kann nur auf Anordnung der Behörde teilnehmen
  • Der Kurs ist nicht am Wohnort gebunden ( Urlaub in Wismar und den Kurs absolvieren ist möglich)
  • Die Verweigerung der Teilnahme bedeutet den Verlust des Führerscheins.
  • Bei Führerscheinverlust garantiert die Teilnahme an einem Seminar nicht die Rückgabe des Führerscheins.

Wie verläuft ein Aufbauseminar?

Die Seminare finden in einer Gruppe von mind. 6 bis max. 12 Teilnehmer nach einem festen Ablaufplan statt. Sie haben nichts mit dem konventionellen Theorieunterricht in der Fahrschule zu tun, sondern sind eher mit einem „Erfahrungsaustausch für Fahranfänger“ zu vergleichen. Die Dauer des Kurses beträgt mindestens 15 Tage und maximal 4 Wochen. Am Ende erhältst du eine Bescheinigung welche du innerhalb der gesetzten Frist bei deiner Behörde abgeben musst.

Durch das Aufbauseminar soll jeder Teilnehmer seine Fähigkeiten im Straßenverkehr in folgenden Bereichen verbessern:

  • Regelkenntnis und -beachtung
  • Gefahrenwahrnehmung
  • Einschätzung der eigenen Fähigkeiten
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Risikobewusstsein
  • Fahrzeugbeherrschung
  • Kontrolle der eigenen Gefühle
  • Rücksichtnahme gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern

Was geschieht bei weiteren Auffälligkeiten?

Wenn es ein zweites Mal zu einem A- oder zwei B-Verstößen kommt, wird eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen, welche ebenfalls bei uns absolviert werden kann.
Beim dritten Mal wird die Fahrerlaubnis entzogen und frühestens nach drei Monaten darf der Führerschein erneuert werden. Kommt es auch nach der Neuerteilung wieder zu einem A-Verstoß, wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet, die zum erneuten Führerscheinentzug führen kann.

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