Professionelle Schulung für zukünftige Landwirtschaftsprofis.
Der Führerschein der Klasse L, auch bekannt als der ‚kleine‘ Traktorführerschein, mit Ihm darfst du bereits mit 16-Jahren land- oder forstwirtschaftlichen Traktoren führen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 40 km/h, bzw. 25 km/h bei Fahrten mit Anhänger.
Voraussetzung:
- 16 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h
Bei dem Führerschein der Klasse T handelt es sich um den “großen“ Traktorführerschein. Mit diesem Führerschein erhältst du automatisch die Klassen AM und L. Die Klasse T ist allerdings eine nationale Klasse und gilt nicht ohne weiteres in benachbarten EU-Ländern.
Voraussetzung:
- 16 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h und ab 18 Jahren bis 60 km/h. Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vor deinem Geburtstag ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor Vollendung deines 16. bzw. 18. Lebensjahres.